Shopware Versandbenachrichtigung Opt-In erforderlich

Für die Weitergabe von Kunden-E-Mail-Adressen an Paketdienstleister wird zukünftig ein Opt-In erforderlich.

Im vergangenen März haben die unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) entschieden, dass eine Weitergabe von E-Mail-Adressen an Versanddienstleister nur noch nach einem vorherigen Opt-In zulässig ist.

Als Begründung wird im angehängten Papier angeführt, dass es dem Shopbetreiber durchaus zuzuzmuten ist seine eigenen Bestellbestätigungen mit einem entsprechenden Tracking-Link zu erweitern.

Link zur Entscheidung

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