Angebotsbedingungen

Eine Zusammenfassung der grundsätzlichen Regeln der Zusammenarbeit mit uns – quasi das, was normalerweise ein Werkvertrag wird, in kurz und für Menschen lesbar.

Arbeitsweise

In einem iterativen Workflow bearbeiten wir alle aus den gemeinsam definierten User-Stories resultierenden Tasks in unserem Projektmanagement-System Jira. Die Bearbeitung der Tasks erfolgt in zweiwöchentlichen Sprints. Außerdem erhalten Sie einen eigenen Zugang zu unserem System und so aktiven Einblick in die Projektstruktur, sowie den Projektfortschritt. Über eine Kommentarfunktion haben Sie jederzeit die Möglichkeit, direkt am entsprechenden Task mit uns zu kommunizieren, Rückfragen zu stellen und zu beantworten oder von uns benotigte Informationen bereit zu stellen. Am Ende jedes Sprints erhalten Sie eine Fertigstellungsmeldung, nachdem die zugehörigen Funktionen auf Ihr System übertragen wurden, diese dient als Nachweis der Lieferung und muss von Ihnen nach Prüfung abgezeichnet werden. Die Lieferung steht in keinem Zusammenhang mit der späteren Abnahme.

Kommunikation mit uns

Mit Beginn des Projektes stellen wir Ihnen Ihren persönlichen Projektmanager vor, der Sie über die gesamte Laufzeit des Projektes betreut. Er bzw. sie ist mit dem Projekt bestens vertraut und kommuniziert Ihre Anforderungen und Wünsche an das Entwicklerteam. Außerdem präsentiert er Ihnen die Arbeitsergebnisse des Teams und prüft, ob die Ergebnisse den erhofften Nutzen bringen. Wenn Bedarf besteht, holt der Projektmanager Entwickler mit in Gespräche oder stellt einen direkten Kontakt her. Die Termine finden per Telefon oder Video-Konferenz statt, Besuche vor Ort bei Ihnen sind zunächst nicht geplant, um den Projektpreis nicht durch Reisekosten aufzublähen.

Nutzungsrechte

Wir räumen Ihnen an der urheberrechtlich geschützten und für Sie erstellten Software ein unwiderrufliches, einfaches, übertragbares, zeitlich, örtlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Diese Nutzungsrechte gehen mit der vollständigen Entrichtung der vereinbarten Vergütung auf Sie über.

Wir sorgen dafür, dass unsere Entwickler auf ihr Namensnennungsrecht als Autor der Software oder Softwarebestandteile verzichten.

Abnahme

Abgeschlossene Werkleistungen müssen abgenommen werden. Dienstleistungen, insbesondere Beratungs- und Unterstützungsleistungen, sind als Dienstleistungen einer Abnahme nicht zugänglich, es sei denn, die Abnahmebedürftigkeit der Leistung ist ausdrücklich bestimmt. Die Abnahmeerklärung durch Sie setzt eine Prüfung der Funktion voraus. Diese Prüfung beginnt spätestens am fünften Arbeitstag nach Zugang der Mitteilung über die Funktionsfähigkeit. Für die Funktionsprüfung wird ein Zeitraum von maximal 15 Werktagen angenommen. Wurden bis zum 15. Werktag nach Beginn der Funktionsprüfung keine Mängel schriftlich gemeldet, gilt die gelieferte Software als abgenommen. Der Auftraggeber behält sich alle Rechte für Gewährleistungsmängel vor, von denen er nach der Abnahme Kenntnis erlangt.

Im Rahmen der Funktionsprüfung auftretende Fehler werden gemäß der folgenden Kategorisierung klassifiziert:

Wenn bei der Abnahme keine Fehler oder nur Fehler der Klasse 3 festgestellt werden, gilt die Software als abgenommen. Alle gefunden Fehler werden auch bei erfolgreicher Abnahme schnellstmöglich behoben.

Gewährleistung

Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme der Software und beträgt 12 Monate. Für Kunden mit bestehendem Service-Vertrag beträgt die Gewährleistung 24 Monate, wobei das bestehen des Service-Vertrages zum Zeitpunkt der Abnahme maßgeblich ist. Die Gewährleistung verlängert sich um die Zahl der Kalendertage, an denen die vertragliche Leistung in Folge von Gewährleistungsmängeln nicht genutzt werden konnte.

Abrechnung

Rechnungen zu diesem Projekt haben ein Zahlungsziel von 14 Tagen und sind ohne Abzüge zu zahlen. Wir werden im Projektverlauf die nachfolgenden Rechnungen stellen: - 50% des Gesamtbetrages nach Auftragserteilung - 50% des Gesamtbetrages nach Abnahme

Referenznennung

Nach der Abnahme des Projektes dürfen wir, nach Rücksprache, das Projekt und den Auftraggeber in unserer Außenkommunikation verwenden und unter Verwendung von Logos, Texten und Bildern über das Projekt berichten.

Datenschutz

Im Rahmen dieses Projektes kann die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Personen, die an der Umsetzung beteiligt sind, notwendig werden. Unsere Dateschutzerklärung finden Sie unter netzdirektion.de/datenschutz

Lieferung und Mitwirkung

Bei der individuellen Entwicklung von Software bzw. der Anpassung von Standardsoftware sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Sollten projektrelevante Informationen oder Leistungen von Ihnen zurückgehalten oder nicht rechtzeitig geliefert werden (können), behalten wir uns vor, unsere eingeplanten Ressourcen nach Absprache mit Ihnen abzuziehen und anderen Projekten zuzuweisen. Den neuen Zeitplan sprechen wir mit Ihnen ab, sobald die projektrelevanten Informationen bzw. Leistungen Ihrerseits geliefert wurden.

Angebotsbindung

Wir fühlen uns an dieses Angebot für 30 Tage ab dem Zeitpunkt der Angebotserstellung gebunden.