Ist Ihr Impressum noch rechtskonform?

Im Mai 2024 trat das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft und ersetzte das Telemediengesetz (TMG). Dies brachte wichtige Änderungen für Betreiber von Onlineshops und Webseiten mit sich. In diesem Beitrag gehen wir auf die wesentlichen Neuerungen ein, die Sie wissen sollten.

Haben Sie Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung noch nicht aktualisiert?

Wenn Sie Ihr Impressum oder Ihre Datenschutzerklärung seit Inkrafttreten des DDG nicht angepasst haben, sollten Sie jetzt handeln. Das DDG bringt wesentliche Änderungen mit sich, die auch für Onlineshop-Betreiber relevant sind. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:

Impressum-Anpassung

Verweist Ihr Impressum noch auf § 5 TMG? Falls ja, müssen Sie jetzt auf § 5 DDG ändern, um rechtliche Konsequenzen wie teure Abmahnungen zu vermeiden. Alternativ können Sie die Nennung der Rechtsgrundlage weglassen und lediglich „Anbieterkennzeichnung“ angeben. Damit erfüllen Sie ebenfalls die rechtlichen Anforderungen. Zusätzlich muss eine klare Kontaktstelle für rechtliche Anfragen von Behörden im Impressum ersichtlich sein.

Datenschutzerklärung

Ihre Datenschutzerklärung sollte den neuen Anforderungen des DDG entsprechen. Besonders wichtig ist eine detaillierte Angabe zur Datenerhebung durch Cookies. Geben Sie klar an, welche Daten gesammelt werden, zu welchem Zweck sie verwendet werden und wie lange sie gespeichert bleiben. Zudem sollten Cookie-Einwilligungen transparent und benutzerfreundlich gestaltet sein – das Ablehnen von Cookies sollte ebenso einfach möglich sein wie das Zustimmen.

AGB und Moderationsregeln

Erlaubt Ihr Onlineshop nutzergenerierte Inhalte, wie zum Beispiel Produktbewertungen? Dann sollten Ihre AGB klare Regeln zur Moderation dieser Inhalte enthalten. Es sollte eindeutig beschrieben werden, welche Inhalte zulässig sind und wie Verstöße gegen die Richtlinien geahndet werden.

Haftung und Reaktionspflicht

Als Onlineshop-Betreiber sind Sie verpflichtet, illegale Inhalte schnell zu erkennen und zu entfernen. Dies betrifft vor allem Plattformen, die nutzergenerierte Inhalte ermöglichen. Auch auf Beschwerden und Anfragen von Behörden sollten Sie zeitnah reagieren.

Sind Sie unsicher, ob Ihr Impressum noch rechtskonform ist?

Dieser Beitrag gibt Ihnen nur einen Überblick über die wesentlichen Änderungen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Impressum den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht, sollten Sie einen spezialisierten Anwalt oder einen Impressum-Generator zu Rate ziehen. Dies hilft Ihnen, Abmahnungen und möglichen rechtlichen Problemen vorzubeugen.

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