Barrierefreier Onlineshop: Das sollten Sie wissen

Im Sommer nächsten Jahres wird die digitale Barrierefreiheit auch für die meisten Onlineshop-Betreiber Pflicht. Wir erklären Ihnen, warum Sie Ihren Onlineshop bereits jetzt schon barrierefrei einrichten sollten..

Onlineshopping ist auch im B2B-Geschäft nicht mehr wegzudenken. Für Menschen mit Behinderungen ist es darüber hinaus eine bequeme Alternative zum stationären Handel. Durch das bereits 2021 beschlossene Barrierefreiheitsstärkungsgesetz werden erstmals auch Onlineshop-Betreiber verpflichtet, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.

Warum sollte mein Onlineshop barrierefrei sein?

Ab dem 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit nicht nur für alle Onlineshop-Betreiber Pflicht, sondern dann tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vollständig in Kraft.

Im BFSG, insbesondere in § 1 Absatz 2 und 3 , ist genau festgelegt, welche Produkte und Dienstleistungen in Zukunft barrierefrei sein müssen. Neben Onlineshops zählen auch Produkte wie Smartphones, E-Books sowie Bank- und Fahrkartenautomaten dazu.

Für Onlineshops im B2B-Bereich gelten die Barrierefreiheitsanforderungen grundsätzlich nicht. Der Shop muss jedoch eindeutig als B2B-Shop gekennzeichnet sein. Das heißt, es muss klar sein, dass sich Angebote des Shops ausschließlich an Unternehmen richten.

Lediglich Kleinunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden sind laut § 3 Abs. 3 BFSG eine Ausnahme. Dennoch ermutigen die Aufsichtsbehörden auch Kleinunternehmen bereits jetzt dazu, ihre Internetauftritte entsprechend anzupassen.

Was ist ein barrierefreier Onlineshop?

Ein Onlineshop ist gemäß BFSG § 3 Absatz 1. dann barrierefrei, wenn er „für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar“ ist.

Es gibt unterschiedliche Arten von Behinderungen, die eine digitale Barrierefreiheit erfordern. Dazu zählen:

  • körperliche und motorische Beeinträchtigungen
  • Gehör- und Sehbeeinträchtigungen in verschiedenen Ausprägungen
  • Geistige Einschränkungen und Sprachbarrieren
  • Lerneinschränkungen

Ein barrierefreier Onlineshop sollte daher sowohl mit visuellen Eindrücken als auch ohne diese gut funktionieren. Zum Beispiel ist ein Video ohne Untertitel für Gehörlose nutzlos.

Für die barrierefreie Gestaltung von Internetangeboten wurden weltweit gültige Richtlinien vom W3C-Konsortium erarbeitet: die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) . Diese Richtlinien basieren auf vier Grundprinzipien, die wir kurz erläutern möchten.

1. Wahrnehmbarkeit und Design

Inhalte sind für sehbeeinträchtigte Menschen ausreichend kontrastreich gestaltet, und die Schriftgröße kann vom Benutzer individuell angepasst werden.

2. Bedienbarkeit

Inhalte und Funktionen des Shops sind sowohl mit Tastatur als auch mit der Maus bedienbar, da nicht alle Menschen beide gleichzeitig verwenden können.

3. Verständlichkeit

Eine klare Sprache und einfache Navigation sind für den Benutzer wichtig, um sowohl Informationen als auch die Bedienung schnell zu verstehen.

4. Robustheit

Der Shop kann von verschiedenen Technologien wie Screenreadern oder Endgeräten wie Amazons "Alexa" problemlos gelesen werden.

Ein Onlineshop ist also dann barrierefrei, wenn er auch von Menschen mit verschiedenen Einschränkungen problemlos genutzt werden kann. Dies ist beispielsweise möglich durch:

  • Unterstützung von Maus- und Tastaturbedienung
  • Einfügen von Textalternativen für Audios, Bildern und Videos
  • Verwendung einer klaren und einfachen Sprache
  • Überprüfbarkeit mit automatisierten Tools

Erfahren Sie in unserem nächsten Blogbeitrag, wie umfangreich die Gestaltung einer Login-Seite eines Onlineshops gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist.

Was passiert, wenn mein Onlineshop nicht rechtzeitig barrierefrei ist?

Wenn Ihr Onlineshop kein reiner B2B-Onlineshop ist und bis zum 28. Juni 2025 nicht barrierefrei eingerichtet ist, kann Ihnen eine Abschaltung drohen. Die Marktüberwachungsbehörde führt regelmäßig Überprüfungen von Onlineshops durch. Verbraucherschützer können die Marktüberwachungsbehörde auch auf Onlineshops aufmerksam machen, die entsprechend überprüft werden sollten.

Wenn der überprüfte Shop nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, werden zunächst Korrekturmaßnahmen eingefordert. Nach dreimaliger Aufforderung ohne Reaktion seitens der Shop-Betreiber sind die Behörden dazu befugt, den Onlineshop zu schließen.

Warum sollte ich bereits jetzt meinen Onlineshop barrierefrei einrichten?

Bis Ende Juni 2025 mag auf den ersten Blick viel Zeit sein. Wenn wir jedoch an die Einführung der DSGVO denken, ist es vorteilhaft, rechtzeitig alles umzustellen, um vor Inkrafttreten des Gesetzes alles gründlich geprüft zu haben. Im Falle der DSGVO waren die Behörden mit der Überprüfung im Bereich Datenschutz sehr gründlich und verhängten hohe Strafen. Diese können Ihnen mit der rechtzeitigen Einrichtung eines barrierefreien Onlineshops erspart bleiben.

Als Onlineshop-Händler im B2B-Bereich sind Sie rein rechtlich nicht zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet. Dennoch bietet es Ihnen einige Vorteile, sich bereits jetzt mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Erfahren Sie mehr dazu in unserem Beitrag: "Barrierefreier Onlineshop: Warum auch der B2B-Markt umdenken sollte".

Sie haben Fragen zur barrierefreien Gestaltung Ihres B2B-Onlineshops? Dann rufen Sie uns einfach an. Sie erreichen uns telefonisch unter 06142 / 953 80 - 60 oder per E-Mail unter hallo@netzdirektion.de.

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