Shopware Versandbenachrichtigung Opt-In erforderlich
Im vergangenen März haben die unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) entschieden, dass eine Weitergabe von E-Mail-Adressen an Versanddienstleister nur noch nach einem vorherigen Opt-In zulässig ist.
Als Begründung wird im angehängten Papier angeführt, dass es dem Shopbetreiber durchaus zuzuzmuten ist seine eigenen Bestellbestätigungen mit einem entsprechenden Tracking-Link zu erweitern.